Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist dieser verpflichtet, Stornogebühren in Höhe von: 30 % des gesamten Vertragspreises der Beherbergung zu zahlen, wenn der Rücktritt 60 oder mehr Tage vor Beginn des Aufenthaltes erklärt wird. 50 % des gesamten Beherbergungsvertragspreises bei Rücktritt 30 bis 60 Tage vor Aufenthaltsbeginn, 70 % des gesamten Beherbergungsvertragspreises bei Rücktritt 30 bis 10 Tage vor Aufenthaltsbeginn. 100 % des gesamten Vertragspreises der Beherbergung, wenn der Rücktritt 10 oder weniger Tage vor Beginn des Aufenthaltes erklärt wird.
Der Vermieter kann vor Ablauf der vereinbarten Zeit vom Vertrag zurücktreten, wenn der Gast in der Freizeiteinrichtung trotz Abmahnung grob gegen die guten Sitten verstößt oder sonst gegen die Bestimmungen der Betriebsordnung verstößt.